Wird der Pflegegrad 1 abgeschafft?
Einleitung
Im deutschen Pflegesystem gibt es erhebliche Diskussionen darüber, ob der Pflegegrad 1 abgeschafft werden sollte. In diesem Beitrag wollen wir – als Pflegestern Hagen – aufzeigen, was hinter diesen Debatten steckt, welche Fakten aktuell vorliegen und welche Konsequenzen eine Abschaffung für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegeeinrichtungen haben könnte.
Was ist der Pflegegrad 1?
Der Pflegegrad 1 richtet sich an Menschen mit **geringfügiger Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten**. ([box4pflege][1])
Die wichtigsten Leistungen bei Pflegegrad 1 sind:
* Ein monatlicher Entlastungsbetrag (Stand 2025: 131 Euro) zur Förderung der Selbstständigkeit und Entlastung der Angehörigen. ([Sanubi][2])
* Kein Anspruch auf Pflegegeld (bei Pflege durch Angehörige) oder Pflegesachleistungen (durch professionelle Dienste) – diese Leistungen gibt es erst ab Pflegegrad 2. ([pflege.de][3])
* Zugang zu weiteren Unterstützungsleistungen wie Beratung, Zuschüsse für Umbaumaßnahmen etc. ([diakonie.de][4])
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Warum wird über eine Abschaffung diskutiert?
Die Hauptgründe für die Diskussion sind:
* Die Finanzlage der gesetzlichen Pflegeversicherung: Durch den demografischen Wandel sowie steigende Kosten steht die Pflegeversicherung unter Druck. ([DIE WELT][5])
* Fachleute argumentieren, dass der präventive Nutzen des Pflegegrads 1 nicht ausreichend belegt sei, und sehen Einsparpotenziale bei dieser Leistungsstufe. ([carevor9.de][6])
* Politische Debatten: Es wurden Berichte veröffentlicht, nach denen die Abschaffung geprüft werde. ([Süddeutsche.de][7])
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Was ist aktuell konkret geplant?
* Nach Medienberichten wird geprüft, ob der Pflegegrad 1 gestrichen wird. ([BILD][8])
* Die sozialpolitische Reaktion: Der Sozialverband VdK spricht sich entschieden gegen die Abschaffung aus. ([Sozialverband VdK Deutschland e.V.][9])
* Auch die SPD Bundestagsfraktion hat sich gegen Leistungskürzungen im Bereich Pflegegrad 1 gewandt. ([DIE WELT][5])
* Es handelt sich bislang um Prüfungen und Diskussionen — eine offizielle Entscheidung zur Abschaffung liegt nicht vor. ([ZDFheute][10])
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Welche Folgen hätte eine Abschaffung für Pflegebedürftige und Angehörige?
Wenn Pflegegrad 1 wegfallen würde, könnten folgende Auswirkungen eintreten:
Betroffene Personenkreise
* Menschen, die derzeit Pflegegrad 1 haben (z. B. rund 860.000 Betroffene laut Berichten) wären betroffen.
* Angehörige, die auf die kleinen Unterstützungsleistungen angewiesen sind, hätten weniger Hilfen zur Verfügung.
Mögliche Konsequenzen
* Wegfall oder Reduktion des Entlastungsbetrags von 131 Euro pro Monat – das heißt: weniger Mittel für Haushaltshilfe, Alltagshilfe, Nachbarschaftshilfe.
* Möglicherweise kein Zugang mehr zu bestimmten Unterstützungsangeboten, die nur mit Pflegegrad 1 gewährt werden (z. B. manche Zuschüsse für Wohnraummodifikation).
* Erhöhte Belastung von Angehörigen und Pflegebedürftigen – wenn Leistungen wegfallen oder reduziert werden, bleibt der Aufwand im Alltag gleich oder steigt sogar.
* Ein Risiko, dass Schwächere im System benachteiligt werden – gerade jene, die zwar Unterstützung brauchen, aber „nur“ geringfügige Beeinträchtigungen haben.
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Argumente **dagegen** einer Abschaffung
* Der Pflegegrad 1 bietet eine wichtige Einstiegshilfe und ermöglicht vielen Menschen, möglichst lange in den eigenen vier Wänden zu bleiben. ([DIE WELT][11])
* Auch wenn die Leistungen begrenzt sind (kein Pflegegeld, keine Pflegesachleistungen), so haben die Betroffenen dennoch einen Anspruch und eine sichtbare Anerkennung ihres Unterstützungsbedarfs.
* Die Abschaffung könnte dazu führen, dass kleinere Beeinträchtigungen im Alltag nicht mehr aufgefangen werden – möglicherweise entstehen langfristig höhere Kosten, wenn Betroffene früher intensivere Pflege brauchen.
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Argumente **dafür**, die Struktur zu überdenken
* Einige Fachleute sind der Meinung, dass der Nutzen von Pflegegrad 1 präventiv nicht ausreichend ist – das heißt: Die Wirkung auf Vermeidung höherer Pflegegrade oder Heimeintritt sei nicht eindeutig belegt. ([carevor9.de][6])
* In einer Situation knapper Mittel wird diskutiert, ob diese Gelder nicht besser in höher belastete Pflegebedürftige investiert werden könnten.
* Die politische und finanzielle Machbarkeit des Systems steht auf dem Prüfstand: Diskussionen über Effizienz, Zielgenauigkeit und Finanzierung.
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Unsere Einschätzung als Pflegestern Hagen
Aus unserer Sicht gilt:
* Eine Abschaffung des Pflegegrads 1 wäre ein großes Risiko für viele Betroffene, insbesondere für all jene mit geringen Unterstützungsbedarfen, aber bestehendem Hilfebedarf.
* Viel sinnvoller als ein schneller Wegfall wäre eine **Reform und Neuausrichtung**: z. B. bessere Ausgestaltung der Leistungen bei Pflegegrad 1, klare Wirkungskontrolle, gezielte Mittelverwendung.
* Wichtig ist: Jegliche Veränderungen dürfen nicht zu Lasten der Schwächsten gehen. Eine Übergangsregelung müsste gewährleistet sein, damit niemand unversorgt bleibt.
* Wir empfehlen Angehörigen und Betroffenen: Informieren Sie sich genau über Ihre Ansprüche und verfolgen Sie die politische Entwicklung. Bei Unsicherheit kontaktieren Sie uns – wir beraten gern.
Fazit
Der Pflegegrad 1 steht auf dem Prüfstand. Eine Abschaffung ist in Diskussion, aber bislang nicht beschlossen. Für viele Menschen bedeutet dieser Pflegegrad eine wichtige Unterstützung und Anerkennung ihres Unterstützungsbedarfs – auch wenn die Leistungen begrenzt sind. Eine überstürzte Abschaffung birgt Risiken, insbesondere für Pflegebedürftige mit geringem Unterstützungsbedarf. Eine Reform erscheint sinnvoller als eine reine Streichung.
Wir – vom Pflegestern Hagen – werden die Entwicklung weiter beobachten und unsere Klient*innen zeitnah informieren.










